Teilnahmebedingung - Baseballcamp Lüdenscheid

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Teilnahmebedingungen
 
I.  Allgemeines
 
Die Christliche Gemeinde Lüdenscheid e.V. bietet vom 24. Juni bis zum 29. Juni 2024 ein internationales Baseballcamp an. Dieses Baseballcamp soll der Freude am Erlernen einer neuen Sportart, der internationalen Begegnung zwischen amerikanischen und deutschen Jugendlichen und der praktischen Anwendungen der englischen Sprache dienen. Austragungsort des Baseballcamp ist das Stadion Nattenberg in Lüdenscheid.
 
Das Anmeldeverfahren beginnt ab sofort. Das Anmeldeformular sowie die Teilnahmebedingungen können von der Homepage: www.baseballcamp-luedenscheid.de oder: www.facebook.com/baseballcamp.luedenscheid heruntergeladen werden. Ein Anspruch auf Durchführung des Baseball Camps besteht nicht.


II.  Leistungsinhalt

 
1. Das Baseballcamp beginnt am Montag, den 24. Juni 2024 um 14:30 Uhr mit einem ersten Probetraining, der Einteilung der Teams und einer ersten Trainingseinheit. Eine Teilnahme am Probetraining ist unbedingt notwendig!
 
Die genauen Zeiten für die  Teams sowie den Abendveranstaltungen findet ihr auf dem Flyer oder hier.

2. Der Teilnehmerbeitrag für das Baseball Camp beträgt 75,-- € pro Person.

3. Im Preis inbegriffen sind das Baseballtraining mit dem amerikanischen Trainerteam, die Nutzung von Schlägern, Bällen, Handschuhen, Schutzkleidung und weiterer Ausrüstung, kleine Snacks und Getränke während des Camps, ein original Major League Baseballshirt und –cap sowie Betreuung durch Aufsichtspersonen. Snacks und Getränke während der Texas Night sind ebenfalls im Preis inbegriffen.

4.  Die Verpflegung am Samstag, den 29. Juni, dem Turniertag, ist nicht im Preis enthalten. Vor Ort werden jedoch günstige Verpflegungsmöglichkeiten angeboten.

5. Das Baseballcamp wird von erfahrenen Leitern in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit amerikanischen Coaches gestaltet und durchgeführt.

6. Muss das Baseballcamp aus unvorhersehbaren und von der Christlichen Gemeinde Lüdenscheid e.V. nicht zu vertretenden Gründen am gebuchten Tag ausfallen und kann die Christliche Gemeinde Lüdenscheid e.V. trotz Bemühungen die Sorgeberechtigten nicht rechtzeitig davon in Kenntnis setzen, haftet die Christliche Gemeinde Lüdenscheid e. V. nicht für eventuell entstehende Aufwände der Sorgeberechtigten.

7. Wir weisen darauf hin, dass wir mit unserem Teilnehmerbeitrag von 75,-- € nicht kostendeckend arbeiten. Unser Wunsch und Ziel ist, eine Teilnahmemöglichkeit für Kinder aus allen sozialen und nationalen Hintergründen zu bieten. Somit sind wir auf Spenden und Sponsoren angewiesen. Wer gerne eine „Teilnehmerpatenschaft“ übernehmen oder für die Arbeit spenden möchte, der kann das mit einer Überweisung auf folgendes Spendenkonto tun:

  Sparkasse Lüdenscheid,
  IBAN: DE12 4585 0005 0000 0613 74
  BIC: WELADED1LSD
  Stichwort „Teilnehmerpatenschaft, Spende“
 

III.  Anmeldeverfahren und Bezahlung
 
1. Die Sorgeberechtigten können ihre Kinder folgendermaßen für das Baseballcamp anmelden:
a) Anmeldung im Internet unter www.baseballcamp-luedenscheid.de.
 
c) Sollte der Teilnehmerbeitrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung eingegangen sein, wird der Platz nicht freigehalten.

d) Eine telefonische Anmeldung oder Reservierung ist nicht möglich.

2. Ein Vertrag zwischen der Christlichen Gemeinde Lüdenscheid e.V. und den Sorgeberechtigten kommt nur zustande, wenn eine schriftliche Anmeldung vorliegt, der Teilnehmerbeitrag rechtzeitig auf dem angegebenen Konto eingegangen sowie seitens der Christlichen Gemeinde Lüdenscheid e.V. eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt ist.


IV.  Gesundheitsbedingungen
 
1. Grundsätzlich sollten kranke Kinder nicht am Baseballcamp teilnehmen. Sofern Kinder aufgrund einer Besonderheit auf die regelmäßige Verabreichung von Medikamenten angewiesen sind, sind die Sorgeberechtigten dazu verpflichtet, die Verantwortlichen darauf hinzuweisen (gesundheitliche Beeinträchtigungen, Probleme o.ä.). Sondervereinbarungen für die Teilnahme beeinträchtigter Kinder sind schriftlich festzuhalten.

2. Nur medizinisch unvermeidliche und organisatorisch nicht durch die Erziehungsberechtigten durchführbare Medikamentengaben sollten durch unterwiesene Betreuungspersonen erfolgen. Hierzu ist erforderlich, dass dem Veranstalter eine Bescheinigung des Kinderarztes mit der genauen schriftlichen Medikation vorliegt. Insbesondere muss diese Medikation die Häufigkeit der Verabreichung, die genaue Menge und Zeitangabe enthalten.

 
V.  Bringen und Abholen der Teilnehmer

Der Sorgeberechtigte verpflichtet sich, sein/e Kind/er pünktlich zum Beginn des Baseballcamps am vereinbarten Veranstaltungsort abzugeben und von dort vereinbarungsgemäß ebenfalls wieder abzuholen. Außerhalb der Baseballcamp-Zeiten übernimmt der Veranstalter keinerlei Aufsichtspflichten. Sofern das Kind/ die Kinder den Heimweg alleine antreten dürfen, ist eine schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten erforderlich. Dies ist auf dem Anmeldeformular anzukreuzen.


VI.  Bildrechte
 
Mit Kenntnisnahme der Teilnahmebedingungen bestätigen die Sorgeberechtigten wie auf der Anmeldung angegeben, dass die unter Mitwirkung / Anwesenheit der eigenen Person oder des für das Baseballcamp angemeldeten Kindes hergestellten Ton-, Bild- und Filmaufnahmen für alle Druck-, Rundfunk-, Film- und sonstige Wiedergabezwecke uneingeschränkt (z.B. Publikationen, Werbeflyer, Imagefilme, Internetauftritte usw.) verwendet werden können. Die entsprechenden Rechte werden an die Christliche Gemeinde Lüdenscheid e.V. gegeben. Honorar­forderungen entstehen daraus nicht. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und vertraulich behandelt.
 
 
VII.  Rücktritt und Ersatzteilnehmer

1. Bei Nichtantritt am Tag des gebuchten Baseballcamps besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags.
 
2. Bei Abmeldung des Teilnehmer bis zum 15. Mai 2024 wird ein Betrag in der Höhe von 20,-- € pro Person einbehalten.
 
3. Bei Abmeldung des Teilnehmers ab 16. Mai 2024 bis zum Tag des Beginns des Camps wird der volle Teilnehmerbeitrag einbehalten, wenn der frei gewordene Platz nicht wieder aufgefüllt werden kann. Sollte der freigewordene Platz aufgefüllt werden können, tritt Absatz VII Punkt 2 der ABB in Kraft.
 
4. Muss ein Kind das Baseballcamp aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abbrechen, erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
 
5. Rücktritts- oder sonstige Änderungserklärungen müssen schriftlich erfolgen.
 
 
VIII.  Haftung
 
1. Die Sorgeberechtigten erklären gegenüber der Christlichen Gemeinde Lüdenscheid e.V., dass eine Mitversicherung des teilnehmenden Kindes in der Haftpflichtversicherung der Sorgeberechtigten besteht, sowie dass die Sorgeberechtigten für mutwillige durch ihr/e Kind/er angerichtete Schäden haften.
 
2. Die Sorgeberechtigten hinterlassen eine Telefonnummer, unter der sie in einem Notfall erreichbar sind. Sollte ein Notfall eintreten und die Sorgeberechtigten können nicht erreicht werden, erteilen diese gleichzeitig die Erlaubnis zur ärztlichen Vorstellung des Kindes. Die Sorgeberechtigten bestätigen durch Vertragsabschluss und Kenntnisnahme der Teilnahmebedingungen, dass die begleitenden Aufsichtspersonen bei gegebener Lebensgefahr die Vornahme von Heilbehandlungen ohne vorherige Rücksprache bestimmen können.
 
3. Für das Baseballcamp, welches in der Trägerschaft der Christlichen Gemeinde Lüdenscheid e.V. durchgeführt wird, besteht grundsätzlich Deckungsschutz im Rahmen der Haftpflicht. Danach erstreckt sich der Deckungsschutz insbesondere auf Schadensfälle, die auf einer Verletzung der Organisations- und Verkehrssicherungspflicht sowie der Veranstalterverantwortung beruhen. Schäden, die durch Organisation und Veranstaltungen von Kooperationspartnern auftreten, liegen in deren Verantwortung und sind mit dem jeweiligen Kooperationspartner abzuwickeln.

4. Das Kind/die Kinder haben den Anweisungen des Personals und den begleitenden Aufsichtspersonen Folge zu leisten. Sollte das Kind/die Kinder trotz mehrfacher Aufforderungen die Anweisungen nicht beachten, kann ein Ausschluss aus dem Baseballcamp erfolgen.

5. Die Christliche Gemeinde Lüdenscheid e.V. haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen wie Kameras, MP3-Playern, Schmuck, Handys oder ähnlichem, die die Kinder zu den Veranstaltungen mitbringen.

 
IX.  Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Sorgeberechtigten und der Christlichen Gemeinde Lüdenscheid e.V. findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
 
 
X.  Gerichtsstand und Leistungsort
 
1. Die Sorgeberechtigten können die Christliche Gemeinde Lüdenscheid e.V. nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen gegen Sorgeberechtigte bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Christlichen Gemeinde Lüdenscheid e.V. vereinbart.
 
2. Ort der Leistungserfüllung ist Lüdenscheid.

 
XI.  Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
 
 
Lüdenscheid, den 17. März 2023
www.baseballcamp-luedenscheid.de
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